Zahnärztlicher Notdienst & Private Schmerzhotline in Rottweil

Ob akute Zahnschmerzen, ein abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn, ein Zahnunfall beim Sport oder in der Schule – wir sind für Sie da. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Kassenzahnärztlicher Notdienst

Den zahnärztlichen Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) erreichen Sie unter 01801 116 116 oder über kzvbw.de. Er ist an Wochenenden, Brückentagen und gesetzlichen Feiertagen in der Regel von 10–11 Uhr und 16–17 Uhr eingeteilt.

Private Schmerzhotline (Erreichbarkeit nicht garantiert)

Unabhängig vom Kassenzahnärztlichen Notdienst biete ich eine persönliche private Schmerzhotline für Zahnschmerzen an. Diese umfasst sowohl die telefonische Schmerzberatung als auch die Schmerzbehandlung in meiner Zahnarztpraxis in Rottweil.

Wichtiger Hinweis
Dieses private Schmerzhotline (Schmerztelefon) mit eventuell anschließender privater Schmerzbehandlung von Zahnarzt Engelhardt in Rottweil ist kein öffentlicher Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) oder anderer öffentlich-rechtlicher Institutionen.

Für wen ist die Schmerzhotline?

Die Schmerzhotline (Schmerztelefon) ist ausschließlich für Schmerznotfälle und richtet sich an:

  • alle Menschen, die einen Zahnunfall oder Zahnschmerzen haben
  • Privatversicherte
  • gesetzlich Versicherte als Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

So erreichen Sie mich persönlich

Ich bin in der Regel Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr für Sie erreichbar – eine durchgehende Erreichbarkeit kann ich jedoch nicht garantieren. Von Anrufen nachts ab 20 Uhr bitte ich abzusehen, es sei denn, es handelt sich um absolut unaufschiebbare Dinge wie z. B. einen Zahnunfall mit ausgeschlagenem Zahn, der sofort behandelt werden muss.

Bitte lassen Sie es lange klingeln.

So läuft es ab

Wenn ich gerade in Behandlung bin, sprechen Sie bitte mit meiner Assistenz. Wenn ich nicht in Rottweil bin (z. B. am Wochenende oder in der Urlaubszeit), berate ich Sie nach Möglichkeit telefonisch. Nach einem kurzen telefonischen Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob Sie zu uns in die Praxis in die Ruhe-Christi-Straße 5 in 78628 Rottweil kommen sollten, damit ich Sie genauer Untersuchen und Ihre akuten Zahnschmerzen lindern kann. Ist ein Besuch in der Praxis akut nicht möglich, kommen wir in dringenden Fällen nach telefonischer Absprache auch zu Ihnen.

Kosten und Erstattung

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Sämtliche Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten.
  • Private Vollversicherungen erstatten die Kosten in der Regel.
  • Einige Zusatzversicherungen erstatten die Kosten teilweise.
  • Bei einem Schulunfall, Wegeunfall oder Arbeitsunfall erstattet die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Kosten in der Regel – auch bei uns als Privatpraxis.

Die Ersteinschätzung in der Praxis ohne weitere Behandlung liegt bei ca. 30–60 Euro. Über weitere Behandlungen und die Kosten klären wir Sie selbstverständlich vorab auf.